Foto-Akkreditierung

    Art der Akkreditierung

     

    Spielpaarung

     

    Persönliche Daten

    Vorname *

    Nachname *

    Adresse *

    Telefon

    Telefax

    Mobil

    E-Mail *


    Angaben zur Pressetätigkeit

    Internationaler Presseausweis? *

    Ausgestellt von *

    Kopie des Presseausweises

    Hauptberufliche Ausübung der (Sport-)Fotografen-Tätigkeit? *

    Verlag/Firma *

    Adresse der Firma *

    Verantwortliche Ansprechpartner*in (z.B. Redaktionsleiter*in) mit Telefonnummer *


    Redaktion

    Telefon-Nr. *

    Fax-Nr.

    Mobilfunk-Nr.

    E-Mail

    (Liefer-)Adresse

    Handelsregister-Nr. (bei Selbstständigen)

    KSK-Mitgliedsnummer / Steuernummer (bei Freiberuflern)


    Parkschein


    Akkreditierung

    Im Falle einer Zusage berechtigt eine Akkreditierung im Bereich Foto zur Nutzung eines Arbeitsplatzes in einem der Fotograf*innen-Arbeitsbereiche im Innenraum sowie nach Spielende – je nach Kapazität – zum Besuch der Pressekonferenz.

    Wichtige Hinweise

    Zur Akkreditierung im Bereich Foto berechtigt sind grundsätzlich nur hauptberufliche Fotograf*innen, die einen anerkannten Presseausweis und auf Nachfrage auch einen Redaktionsauftrag oder entsprechende Arbeitsnachweise vorweisen können. Allein der Besitz eines nationalen Presseausweises reicht nicht aus, um für die Spiele akkreditiert zu werden.

    Mit der Abgabe des unterschriebenen Akkreditierungsantrages verpflichtet sich die Fotograf*in insbesondere,

    • das Spielfeld vor, während und nach dem Spiel sowie die Mannschaftsbereiche (insbesondere Spielertunnel, Spieler-/Trainerkabinen, Schiedsrichterkabine) nicht zu betreten

    • das graue Fotograf*innen-Erkennungsleibchen zu tragen und vor dem Verlassen des Stadions (soweit nicht anders mit dem Klub vereinbart) zurückzugeben.

    • die vom jeweiligen Heimverein ausgewiesenen Fotograf*innen-Arbeitsbereiche einzuhalten und das von ihm mitgebrachte Equipment so zu platzieren, das eine Gefährdung anderer Personen vermieden wird.

    • Adressaten und Verwerter der Fotos in Kenntnis zu setzen und selbst zu beachten, während des Spiels (einschließlich Halbzeit) keine Sequenzbilder aus dem Stadion zu verwenden. Ohne Einschränkung gestattet ist die Weiterleitung digitalisierter Aufnahmen bereits während des Spiels ausschließlich zur internen redaktionellen Bearbeitung.

    • Fotos ausschließlich für redaktionelle Publikationszwecke zu verwenden.

    • Hinweis: Jede Nutzung der Fotos für kommerzielle und/oder werbliche Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Rechteinhaber (z.B. der Vereine oder der abgebildeten Spieler).

    Die Haftung des Vereins und seiner Angestellten für Schäden am Eigentum der Fotograf*innen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese werden mindestens grob fahrlässig verursacht.

    Die Nichteinhaltung der in den Medienrichtlinien festgelegten Vorgaben durch den Antragsteller hat den sofortigen Entzug der Akkreditierung zur Folge. Weitere Schritte, wie die zukünftige Ablehnung von Akkreditierungsanfragen, sind möglich.

    Die vollständig ausgefüllten Akkreditierungsanträge inklusive des Scans eines gültigen Presseausweises müssen spätestens fünf Arbeitstage vor dem Spiel beim jeweiligen Klub eingegangen sein. Eine Akkreditierung am Spieltag ist nicht möglich.